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   OLG Naumburg, 05.09.2002 - 1 Ws 381/02   

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https://dejure.org/2002,12053
OLG Naumburg, 05.09.2002 - 1 Ws 381/02 (https://dejure.org/2002,12053)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.09.2002 - 1 Ws 381/02 (https://dejure.org/2002,12053)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. September 2002 - 1 Ws 381/02 (https://dejure.org/2002,12053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis; Entscheidung durch Beschluss; Behandlung der unerledigten Beschwerde; Aufhebungsantrag; Aktenvorlage

  • blutalkohol PDF, S. 116

    Zuständigkeit für die Überprüfung eines Ausnahmebeschlusses von vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Judicialis

    StPO § 111 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 45
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 21.11.1989 - 6 Ws 220/89
    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.2002 - 1 Ws 381/02
    Hat das Amtsgericht - Strafrichter bzw. Schöffengericht - über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch Beschluss entschieden, und ist gegen das amtsgerichtliche Urteil Berufung sowie gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt, behandelt das Berufungsgericht, dem die Akten nach § 321 S. 2 StPO vorgelegt worden sind, die unerledigte Beschwerde als Aufhebungsantrag mit der Folge, dass gegen den Beschluss des Berufungsgerichts Beschwerde zum Oberlandesgericht zulässig ist (gegen OLG Stuttgart, NStZ 1990, 141, 142).

    Soweit nach der Gegenmeinung (OLG Stuttgart NStZ 1990, 141, 142) über die Beschwerde trotz Anhängigkeit bei der Berufungskammer die Beschwerdekammer des Landgerichts entscheiden soll, verkennt sie, dass dadurch das mit der Sache befasste Berufungsgericht in seiner Entscheidungskompetenz beeinträchtigt wäre.

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